Bedingungen und Konditionen

VERKAUFSBEDINGUNGEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen Frieslandcamperbouw

Aufgestellt am 19. September 2016 Zuletzt geändert am 29. März 2022

Allgemeine Verkaufsbedingungen von Frieslandcamperbouw,
niedergelassen am Hemmemaweg 24 9076PH in St. Annaparochie.

Definitionen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden
Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders
angegeben.

Allgemeine Bedingungen und Konditionen: Die allgemeinen Bedingungen wie
unten angegeben.

Frieslandcamperbouw ist eine Kooperation von 3 Unternehmen

* Laas Douma ist bei der Handelskammer in Leeuwarden unter der Nummer
01086551 eingetragen.

* Timmer Tilia ist bei der Handelskammer in Leeuwarden unter der Nummer
85073695 eingetragen.

* DHZ Werkplaats de Hemrik, eingetragen bei der Handelskammer in
Leeuwarden unter der Nummer 01106987

Auftragnehmer: Die Gegenpartei hat eine Vereinbarung mit
einem der drei kooperierenden Unternehmen geschlossen.

Frieslandcamperbouw: In diesen Bedingungen steht der Name
“Frieslandcamperbouw” für das Unternehmen, mit dem die Gegenpartei
den Vertrag geschlossen hat.

Dienst: Alle von Frieslandcamperbouw für oder im Namen der
Gegenpartei ausgeführten Arbeiten, gleich welcher Art

Honorar: Der mit der Gegenpartei vereinbarte finanzielle Ausgleich für
die Ausführung des Auftrags.

Kaution: Ein von Frieslandcamperbouw festgelegter Betrag, der von der
Gegenpartei bei Vertragsbeginn an Frieslandcamperbouw als Garantie für die
ordnungsgemäße Erfüllung des Vertrags zu zahlen ist.

Auftrag: Der Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen.

Vertrag: Jeder zwischen Frieslandcamperbouw und der Gegenpartei
abgeschlossene Vertrag

Produkt: Alle Güter, die Gegenstand des zwischen der Gegenpartei und
Frieslandcamperbouw geschlossenen Vertrags sind.

Gegenpartei: Die Partei, die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen
akzeptiert und das Produkt gekauft und/oder den Auftrag für die Erbringung der
Dienstleistung erteilt hat.

Umfang der Anwendung

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten für alle Angebote, Offerten und
Verträge, die zwischen Frieslandcamperbouw und der Gegenpartei geschlossen
werden, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich und schriftlich von diesen
Allgemeinen Bedingungen abgewichen.

Diese Allgemeinen Bedingungen gelten auch für Verträge mit
Frieslandcamperbouw, an deren Ausführung Dritte beteiligt werden müssen.

Die Anwendbarkeit etwaiger Einkaufs- oder anderer Allgemeiner
Bedingungen der anderen Partei wird ausdrücklich abgelehnt.

Sollte sich herausstellen, dass eine oder mehrere Bestimmungen dieser
Allgemeinen Bedingungen nichtig oder anfechtbar sind, bleiben die Allgemeinen
Bedingungen in vollem Umfang in Kraft und wirksam. In einem solchen Fall werden
sich Frieslandcamperbouw und die Gegenpartei beraten, um neue Bestimmungen zu
vereinbaren, die die nichtigen oder aufgehobenen Bestimmungen ersetzen.

Abweichungen vom Vertrag und den Allgemeinen Bedingungen sind nur dann
gültig, wenn sie ausdrücklich und schriftlich mit Frieslandcamperbouw
vereinbart wurden.

Wenn Frieslandcamperbouw nicht immer die strikte Einhaltung dieser
Bedingungen verlangt, bedeutet dies nicht, dass die Bestimmungen nicht
anwendbar sind oder dass Frieslandcamperbouw in irgendeiner Weise sein Recht
verliert, in anderen Fällen die strikte Einhaltung der Bestimmungen dieser
Bedingungen zu verlangen.

Angebote und/oder Kostenvoranschläge

Angebote werden (vorzugsweise) schriftlich und/oder elektronisch
abgegeben, es sei denn, dringende Umstände machen dies unmöglich.

Angebote und/oder Ausschreibungen sind einen Monat lang gültig. Nach
Ablauf dieser Frist werden die Angebote und/oder Offerten hinfällig.

Frieslandcamperbouw ist nicht an seine Angebote und/oder Offerten
gebunden, wenn die Gegenpartei nach den Grundsätzen der Angemessenheit und
Billigkeit und nach allgemein anerkannten Normen hätte erkennen müssen, dass
das Angebot und/oder die Offerte oder ein Teil davon einen offensichtlichen
Fehler oder Irrtum enthält.

Weicht die Annahme, auch in unwesentlichen Punkten, vom Angebot
und/oder der Offerte ab, ist Frieslandcamperbouw nicht daran gebunden. Der
Vertrag kommt dann nicht in Übereinstimmung mit dieser abweichenden Annahme
zustande, es sei denn, Frieslandcamperbouw erklärt etwas anderes.

Ein zusammengesetztes Angebot verpflichtet Frieslandcamperbouw nicht
zur Lieferung eines Teils der im Angebot und/oder Kostenvoranschlag enthaltenen
Waren und/oder zur Ausführung eines Teils des Auftrags für einen entsprechenden
Teil des angegebenen Preises.

Angebote und/oder Kostenvoranschläge gelten nicht automatisch für
zukünftige Bestellungen oder Nachbestellungen.

Durchführung des Abkommens

Der Vertrag kommt zustande, wenn die Gegenpartei das von
Frieslandcamperbouw unterbreitete Angebot und/oder die Offerte annimmt.  Die Annahme wird durch die Zahlung der in der
Rechnung angegebenen Anzahlung bekannt gegeben. Siehe auch den Abschnitt
“Aussetzung”.

Laufzeit des Abkommens

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, es sei denn, aus der
Natur des Vertrages ergibt sich etwas anderes oder die Parteien haben
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart.

Änderungen des Abkommens

Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass es für
eine ordnungsgemäße Ausführung notwendig ist, den Vertrag zu ändern oder zu
ergänzen, wird Frieslandcamperbouw die Gegenpartei so schnell wie möglich
darüber informieren. Die Parteien werden dann rechtzeitig und in gegenseitigem
Einvernehmen eine Änderung des Abkommens vornehmen.

Wenn die Parteien vereinbaren, dass die Vereinbarung geändert oder
ergänzt wird, kann sich dies auf den Zeitpunkt des Abschlusses der Ausführung
auswirken. Frieslandcamperbouw wird die Gegenpartei so schnell wie möglich
darüber informieren.

Wenn die Änderung oder Ergänzung des Vertrages finanzielle,
quantitative und/oder qualitative Auswirkungen hat, wird Frieslandcamperbouw
die Gegenpartei im Voraus darüber informieren.

Wenn eine feste Vergütung, ein fester Preis und/oder ein fester Tarif
vereinbart wurde, gibt Frieslandcamperbouw an, inwieweit die Änderung oder
Ergänzung des Vertrags den Preis beeinflusst. Dabei ist Frieslandcamperbouw
bestrebt, im Rahmen des Möglichen im Voraus einen Kostenvoranschlag zu
erstellen.

Frieslandcamperbouw kann keine zusätzlichen Kosten berechnen, wenn
die Änderung oder Ergänzung auf Umstände zurückzuführen ist, die
Frieslandcamperbouw zuzuschreiben sind.

Änderungen des ursprünglich zwischen der Gegenpartei und Frieslandcamperbouw geschlossenen Vertrags sind erst ab dem Zeitpunkt gültig, an dem diese Änderungen von beiden Parteien durch einen zusätzlichen oder geänderten Vertrag angenommen wurden.

Ausführung des Abkommens

Frieslandcamperbouw wird den Vertrag nach bestem Wissen und Gewissen
und gemäß den Erfordernissen der guten fachlichen Praxis ausführen.

Frieslandcamperbouw behält sich das Recht vor, bestimmte Arbeiten
durch Dritte ausführen zu lassen. Die Anwendung der Abschnitte 7:404, 7:407(2)
und 7:409 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Frieslandcamperbouw behält sich das Recht vor, den Vertrag in
Phasen auszuführen.

Wird der Vertrag in Phasen ausgeführt, ist Frieslandcamperbouw berechtigt,
jeden ausgeführten Teil gesondert in Rechnung zu stellen und die Zahlung dafür
zu verlangen. Wenn und insofern die Gegenpartei diese Rechnung nicht bezahlt,
ist Frieslandcamperbouw nicht verpflichtet, die nächste Phase auszuführen,
und ist berechtigt, den Vertrag auszusetzen.

Wenn der Vertrag in Phasen ausgeführt wird, ist Frieslandcamperbouw
berechtigt, die Ausführung der Abschnitte, die zur nächsten Phase oder zu den
nächsten Phasen gehören, auszusetzen, bis die Gegenpartei die Ergebnisse der
vorangegangenen Phase schriftlich genehmigt hat.

Die Gegenpartei ist verpflichtet, Frieslandcamperbouw rechtzeitig
alle Einzelheiten oder Anweisungen mitzuteilen, die für die Ausführung des
Vertrags erforderlich sind oder von denen die Gegenpartei vernünftigerweise
annehmen muss, dass sie für die Ausführung des Vertrags erforderlich sind.

Werden die vorgenannten Angaben und Anweisungen nicht oder nicht
rechtzeitig erteilt, ist Frieslandcamperbouw berechtigt, die Ausführung des
Vertrages auszusetzen. Die durch die Verzögerung entstehenden zusätzlichen
Kosten gehen zu Lasten der Gegenpartei.

Frieslandcamperbouw haftet nicht für Schäden, gleich
welcher Art, die sich aus unrichtigen und/oder unvollständigen Angaben der
Gegenpartei ergeben, es sei denn, diese Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit
hätte Frieslandcamperbouw auffallen müssen.

Preise und Tarife

Die Preise und Tarife sind in Euro ausgedrückt und enthalten die Mehrwertsteuer und andere staatliche Abgaben, sofern nicht anders angegeben.

Die Preise und Tarife verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, einschließlich Reise-, Unterbringungs-, Verpackungs-, Versand- oder Porto- und Verwaltungskosten.

Ist ein Honorar und/oder ein Tarif nicht ausdrücklich vereinbart worden, so wird das Honorar auf der Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden und der üblichen Stundensätze von Frieslandcamperbouw festgelegt.

Frieslandcamperbouw wird der Gegenpartei alle zusätzlichen Kosten mitteilen oder Informationen zur Verfügung stellen, auf deren Grundlage die Gegenpartei diese Kosten rechtzeitig vor Abschluss des Vertrags berechnen kann.

Änderungen von Gebühren, Preisen und Sätzen

Wenn Frieslandcamperbouw beim Abschluss des Vertrags eine feste Gebühr, einen festen Preis oder einen festen Tarif vereinbart, ist Frieslandcamperbouw berechtigt, diesen Betrag zu erhöhen, auch wenn die Gebühr, der Preis oder der Tarif ursprünglich nicht unter einen Vorbehalt gestellt wurde.

Wenn Frieslandcamperbouw beabsichtigt, die Gebühr, den Preis oder den Tarif zu ändern, wird sie die Gegenpartei so schnell wie möglich davon in Kenntnis setzen.

Wenn die Gebühr, der Preis oder der Tarif innerhalb von drei Monaten nach Abschluss des Vertrags erhöht wird, kann die Gegenpartei den Vertrag ohne weitere Mitteilung auflösen. 

Vereinbarung kann die Gegenpartei die Vereinbarung durch eine schriftliche Erklärung auflösen, es sei denn

* die Erhöhung ergibt sich aus einer Befugnis oder
Verpflichtung, die der Gegenpartei kraft Gesetzes obliegt;

* die Erhöhung ist auf einen Anstieg der Rohstoffpreise, der
Löhne usw. oder auf andere Gründe zurückzuführen, die zum Zeitpunkt des
Vertragsabschlusses vernünftigerweise nicht vorhersehbar waren;

* Frieslandcamperbouw ist nach wie vor bereit, den Vertrag
auf der Grundlage der ursprünglichen Vereinbarung zu erfüllen;

* es wurde vereinbart, dass die Lieferung mehr als drei
Monate nach dem Kauf erfolgt.

Frieslandcamperbouw wird die Gegenpartei über jede beabsichtigte Erhöhung der Gebühr, des Preises oder des Tarifs informieren. Frieslandcamperbouw wird dabei den Umfang und das Datum des Inkrafttretens der Erhöhung angeben.

Lieferung

Die Lieferung findet statt, wenn die Sachen in die Verfügungsgewalt der Gegenpartei gelangen. Nach der Lieferung geht das Risiko der Waren auf die Gegenpartei über.

Die Lieferung erfolgt am Standort von Frieslandcamperbouw oder an der von der Gegenpartei angegebenen Adresse, sofern nicht anders vereinbart.

Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gekauften Waren zu dem
Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihr übergeben werden, es sei denn, dies ist
mit schwerwiegenden Einwänden oder unverhältnismäßigen Kosten verbunden.

Wenn die Gegenpartei am Lieferort die Annahme der Waren verweigert oder es versäumt, die für die Lieferung erforderlichen Angaben oder Anweisungen zu erteilen, werden die zur Lieferung bestimmten Waren auf Gefahr und Kosten der Gegenpartei gelagert, nachdem Frieslandcamperbouw die Gegenpartei davon in Kenntnis gesetzt hat.

Liefer- und Ausführungsfristen

Die Lieferung und die Arbeiten werden innerhalb einer von Frieslandcamperbouw festgelegten Frist stattfinden und ausgeführt.

Wurde eine Frist für die Lieferung der Waren oder für die Ausführung bestimmter Arbeiten vereinbart oder angegeben, so ist diese Frist nur ein Richtwert und kann niemals als Frist angesehen werden.

Wenn Frieslandcamperbouw von der Gegenpartei Angaben oder Anweisungen benötigt, die für die Lieferung oder Ausführung des Vertrags erforderlich sind, beginnt die Liefer- und Ausführungsfrist, sobald die Gegenpartei diese Frieslandcamperbouw mitgeteilt hat.

Bei Überschreitung der Lieferfrist oder der Ausführungsfrist muss die Gegenpartei eine schriftliche Inverzugsetzung vornehmen, wobei Frieslandcamperbouw noch eine angemessene Frist zur Lieferung der Sachen oder zur Ausführung des Vertrags eingeräumt wird.

Eine Inverzugsetzung ist nicht erforderlich, wenn die Lieferung oder Ausführung dauerhaft unmöglich geworden ist oder wenn auf andere Weise offensichtlich ist, dass Frieslandcamperbouw seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommen wird. Wenn Frieslandcamperbouw nicht innerhalb dieser Frist liefert oder ausführt, ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufzulösen und/oder Schadenersatz zu verlangen.

Übertragung von Risiken

Die Güter, die Gegenstand des Vertrages sind, gehen bis zu dem Zeitpunkt, an dem sie der Gegenpartei geliefert werden, auf Rechnung und Gefahr von Frieslandcamperbouw.

Das Risiko des Verlustes, der Beschädigung oder der
Wertminderung der Sachen, die Gegenstand des Vertrages sind, geht zu dem Zeitpunkt
auf die Gegenpartei über, zu dem die Sachen in die Verfügungsgewalt der
Gegenpartei oder eines von der Gegenpartei benannten Dritten gebracht werden.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt durch Einzahlung oder Überweisung auf ein von Frieslandcamperbouw angegebenes Bankkonto oder in bar zum Zeitpunkt des Kaufs oder der Lieferung, sofern nicht anders vereinbart.

Die Zahlung kann entweder im Voraus oder bei der Lieferung
erfolgen.

Die Zahlung muss spätestens bei der Abholung des Produkts
und/oder der Lieferung nach dem Rechnungsdatum erfolgen, und zwar auf eine von
Frieslandcamperbouw angegebene Weise und in der Währung, in der die Rechnung
ausgestellt wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Die Gegenpartei ist nicht berechtigt, wegen einer von ihr geltend gemachten Gegenforderung einen Betrag von dem geschuldeten Betrag abzuziehen.

Frieslandcamperbouw ist berechtigt, der Gegenpartei die im vorangegangenen Zeitraum ausgeführten Arbeiten in Rechnung zu stellen. Die Rechnungsstellung erfolgt auf monatlicher Basis.

Frieslandcamperbouw und die Gegenpartei können vereinbaren, dass die Zahlung in Teilbeträgen entsprechend dem Fortschritt der Arbeiten erfolgt. Wenn eine Ratenzahlung vereinbart wurde, muss die Gegenpartei gemäß den im Vertrag vorgesehenen Raten und Prozentsätzen zahlen.

Beanstandungen des Rechnungsbetrags setzen die Zahlungsverpflichtung nicht aus.

Nach Ablauf von 1 Tag nach Abholung der Produkte/Lieferung
nach dem Rechnungsdatum ist die Gegenpartei von Rechts wegen in Verzug, ohne
dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Ab dem Zeitpunkt des Eintritts des
Verzugs schuldet die Gegenpartei Zinsen in Höhe von 2 % pro Monat auf den
geschuldeten Betrag, sofern der gesetzliche Zinssatz nicht höher ist. Wenn der
gesetzliche Zinssatz höher ist, gilt der gesetzliche Zinssatz.

Im Falle eines Konkurses, eines Zahlungsaufschubs oder eines Konkurses werden die Forderungen von Frieslandcamperbouw und die Verpflichtungen der Gegenpartei gegenüber Frieslandcamperbouw sofort fällig und zahlbar.

Frieslandcamperbouw kann, ohne in Verzug zu sein, ein Zahlungsangebot ablehnen, wenn die Gegenpartei eine andere Reihenfolge der Zurechnung angibt. Frieslandcamperbouw kann die vollständige Rückzahlung der Hauptsumme verweigern, wenn in diesem Fall nicht auch die aufgelaufenen und laufenden Zinsen und Inkassokosten bezahlt werden.

Frieslandcamperbouw ist berechtigt, die von der Gegenpartei geleisteten Zahlungen zu verlängern. Frieslandcamperbouw hat Anspruch darauf, dass die Zahlungen zunächst zur Senkung der Kosten, dann zur Senkung der noch fälligen Zinsen und schließlich zur Senkung der Hauptsumme und der laufenden Zinsen verwendet werden.

Inkassokosten

Befindet sich die Gegenpartei bei der (rechtzeitigen) Erfüllung ihrer Verpflichtungen in Verzug oder ist sie vertragsbrüchig, so gehen alle angemessenen Kosten, die bei der außergerichtlichen Einforderung von Zahlungen entstehen, zu Lasten der Gegenpartei. Die Gegenpartei schuldet in jedem Fall die Inkassokosten.

In Bezug auf die außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten hat Frieslandcamperbouw Anspruch auf die gesetzlich zulässige Höchstentschädigung, die in der Verordnung über die Entschädigung für außergerichtliche (Inkasso-)Kosten festgelegt ist.

Frieslandcamperbouw hat erst dann Anspruch auf Erstattung der außergerichtlichen (Inkasso-)Kosten, wenn sie dem Auftraggeber innerhalb von vierzehn Tagen nach Eintritt des Verzugs eine Zahlungsaufforderung für die ausstehende(n) Rechnung(en) zugestellt hat.

Alle angemessenen Gerichts- und Vollstreckungskosten gehen ebenfalls zu Lasten der Gegenpartei.

Eigentumsvorbehalt

Alle von Frieslandcamperbouw im Rahmen des Vertrages gelieferten Waren bleiben Eigentum von Frieslandcamperbouw, bis die Gegenpartei ihre Forderungen aus dem Vertrag ordnungsgemäß erfüllt und vollständig bezahlt hat.

Der geschuldete Betrag umfasst auch die Zahlung aller Kosten und Zinsen, einschließlich derjenigen für frühere und spätere Lieferungen und Leistungen, sowie  Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung.

Solange das Eigentum an den gelieferten Sachen nicht auf die
Gegenpartei übergegangen ist, darf diese die unter Eigentumsvorbehalt stehenden
Sachen nicht weiterverkaufen, verpfänden oder anderweitig belasten, es sei denn,
dies geschieht im Rahmen der normalen Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit.

Aufhängung

Wenn die Gegenpartei eine Verpflichtung aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Frieslandcamperbouw berechtigt, die Erfüllung der betreffenden Verpflichtung auszusetzen. Bei unvollständiger oder nicht ordnungsgemäßer Einhaltung der Vorschriften ist eine Aussetzung nur insoweit zulässig, als der Mangel eine solche Maßnahme rechtfertigt.

Wenn der Erwerber vom Vertrag zurücktreten möchte, verfällt die bei Vertragsabschluss geleistete Anzahlung an Frieslandcamperbouw. Die Kaution wird mit den Kosten verrechnet, die Frieslandcamperbouw bei der Ausführung des Auftrags bereits entstanden sind.

Frieslandcamperbouw ist ferner berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen auszusetzen, wenn:

* Frieslandcamperbouw hat nach Abschluss des Vertrags Kenntnis von Umständen erhalten, die befürchten lassen, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird;

* die Gegenpartei bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wird oder unzureichend ist; 

* Umstände eintreten, die die Einhaltung des Vertrages unmöglich machen oder deren unveränderte Fortsetzung Frieslandcamperbouw nicht zugemutet werden kann.

Frieslandcamperbouw behält sich das Recht vor, Schadenersatz zu fordern.

Rücktritt

Wenn die Gegenpartei eine sich aus dem Vertrag ergebende Verpflichtung nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt, ist Frieslandcamperbouw berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, es sei denn, die Nichterfüllung rechtfertigt wegen ihrer geringen Bedeutung nicht die Auflösung des Vertrags.

Frieslandcamperbouw ist ferner berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung aufzulösen, wenn:

* Frieslandcamperbouw hat nach Abschluss des Vertrages Kenntnis von Umständen erhalten, die befürchten lassen, dass die Gegenpartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird;

* die Gegenpartei bei Vertragsabschluss aufgefordert wurde, eine Sicherheit für die Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen zu leisten, und diese Sicherheit nicht geleistet wurde oder unzureichend ist;

* aufgrund einer Verzögerung seitens der Gegenpartei kann
von Frieslandcamperbouw nicht mehr verlangt werden, den Vertrag zu den
ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen; 

* es treten Umstände ein, die so beschaffen sind, dass auf die Einhaltung des Vertrags nicht vertraut werden kann.

* Umstände eintreten, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen oder deren unveränderte Fortführung Frieslandcamperbouw nicht zugemutet werden kann;

* Die Gegenpartei wird für insolvent erklärt, beantragt einen Zahlungsaufschub, beantragt eine Umschuldung für natürliche Personen, wird mit einer Pfändung ihres gesamten oder eines Teils ihres Vermögens konfrontiert;

* die Gegenpartei wird unter Vormundschaft gestellt;

* die Gegenpartei stirbt.

Die Auflösung erfolgt durch eine schriftliche Mitteilung ohne gerichtliches Eingreifen.

Wird der Vertrag aufgelöst, so werden die Forderungen von
Frieslandcamperbouw an die Gegenpartei sofort fällig und zahlbar.

Wenn Frieslandcamperbouw den Vertrag aus den oben genannten Gründen auflöst, kann Frieslandcamperbouw nicht für irgendwelche Kosten oder Schäden haftbar gemacht werden.

Wenn der Rücktritt der Gegenpartei zuzuschreiben ist, ist Frieslandcamperbouw berechtigt, Ersatz für den mittelbar oder unmittelbar entstandenen Schaden zu verlangen.

Höhere Gewalt

Ein Versäumnis kann Frieslandcamperbouw oder der Gegenpartei nicht angelastet werden, wenn es nicht auf ihr Verschulden oder auf ihre Rechnung aufgrund von Rechtsvorschriften, gerichtlichen Maßnahmen oder allgemein anerkannter Praxis zurückzuführen ist. In diesem Fall sind die Parteien auch nicht verpflichtet, die sich aus dem Vertrag ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen.

Unter höherer Gewalt werden in diesen Allgemeinen Bedingungen neben dem, was in diesem Bereich in der Gesetzgebung und Rechtsprechung verstanden wird, alle äußeren Ursachen verstanden, die vorhersehbar oder unvorhersehbar sind und auf die Frieslandcamperbouw keinen Einfluss hat und die Frieslandcamperbouw daran hindern, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Unter höherer Gewalt sind zu verstehen: Streiks, Aussperrungen, Feuer, Wasserschäden, Naturkatastrophen oder andere äußere Katastrophen, Mobilmachung, Krieg, Verkehrsbehinderungen, Blockaden, Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen oder andere staatliche Maßnahmen, Stagnation oder Verzögerung in der Versorgung mit Rohstoffen oder Maschinenteilen, Mangel an Arbeitskräften sowie alle Umstände, die den normalen Geschäftsgang behindern und aufgrund derer Frieslandcamperbouw die Erfüllung des Vertrags nicht zugemutet werden kann.

Frieslandcamperbouw hat auch das Recht, sich auf höhere Gewalt zu berufen, wenn der Umstand, der die (weitere) Erfüllung des Vertrages verhindert, eintritt, nachdem Frieslandcamperbouw seine Verpflichtung hätte erfüllen müssen.

Im Falle höherer Gewalt sind die Parteien weder verpflichtet, den Vertrag fortzusetzen, noch sind sie zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet.

Sowohl Frieslandcamperbouw als auch die Gegenpartei können
ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag während des Zeitraums der höheren Gewalt
ganz oder teilweise aussetzen. Dauert diese Frist länger als zwei Monate, so
sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung mit
sofortiger Wirkung aufzulösen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen
erforderlich ist und ohne dass eine der Parteien Anspruch auf Schadenersatz
hat.

Ist die Situation höherer Gewalt vorübergehend, behält sich Frieslandcamperbouw das Recht vor, die vereinbarte Leistung für die Dauer der Situation höherer Gewalt auszusetzen. Im Falle dauerhafter höherer Gewalt sind beide Parteien berechtigt, den Vertrag außergerichtlich aufzulösen.

Wenn Frieslandcamperbouw zum Zeitpunkt des Eintritts der
höheren Gewalt seine Verpflichtungen aus dem Vertrag bereits teilweise erfüllt
hat oder erfüllen kann und dem bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil
des Vertrages ein eigenständiger Wert beigemessen werden kann, ist Frieslandcamperbouw berechtigt, den bereits erfüllten oder noch zu erfüllenden Teil des Vertrages gesondert zu berechnen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, diese Rechnung so zu begleichen, als handele es sich um einen separaten Vertrag.

Garantien

Frieslandcamperbouw garantiert, dass die gelieferten Waren
mit dem Vertrag übereinstimmen. Frieslandcamperbouw garantiert außerdem, dass
die gelieferten Waren den üblichen Anforderungen und Normen entsprechen, die
vernünftigerweise an sie gestellt werden können, und dass sie die Eigenschaften
besitzen, die für eine normale Nutzung unter Berücksichtigung aller Umstände
erforderlich sind.

Frieslandcamperbouw garantiert, dass die von ihm ausgeführten Arbeiten dem Vertrag entsprechen und dass sie in guter Ausführung und mit einwandfreiem Material ausgeführt werden.

Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen genannte
Garantie gilt für die Nutzung innerhalb der Niederlande.

Für Produkte gilt die Garantie für einen Zeitraum von 1 Jahr ab dem Zeitpunkt der Lieferung, es sei denn, die Art des gelieferten Produkts erfordert etwas anderes oder die Parteien haben etwas anderes vereinbart. Nach Ablauf der Garantiezeit werden der Gegenpartei alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich der Verwaltungs-, Versand- und Bereitstellungskosten, in Rechnung gestellt.

Wenn der gelieferte Gegenstand von einem Dritten hergestellt
wurde, gilt die von diesem Dritten gewährte Garantie, sofern nicht anders
angegeben.

Die von Frieslandcamperbouw gewährte Garantie ist nicht übertragbar. Die Garantie gilt nur für den Käufer und nicht für etwaige Rechtsnachfolger.

Wenn das gelieferte Produkt und/oder die Dienstleistung nicht der Garantie entspricht, wird Frieslandcamperbouw es nach einer entsprechenden Mitteilung innerhalb einer angemessenen Frist kostenlos ersetzen oder reparieren. Die Anpassung, der Austausch oder die Reparatur findet in der Werkstatt in St. Annaparochie oder an einem anderen von Frieslandcamperbouw zu bestimmenden Ort statt und wird niemals bei der Gegenpartei oder bei einem Dritten durchgeführt.

Nach Ablauf der Garantiezeit gehen alle Kosten für die Reparatur oder den Ersatz, einschließlich Verwaltungs-, Versand- und Einsatzkosten, zu Lasten der Gegenpartei.

Alle Formen der Gewährleistung erlöschen, wenn ein Mangel die Folge von unsachgemäßem Gebrauch oder mangelnder Sorgfalt ist, oder wenn er die Folge von Änderungen ist, die die Gegenpartei oder Dritte an den gelieferten Sachen vorgenommen haben. Frieslandcamperbouw haftet auch nicht für Schäden, die durch solche Mängel entstehen.

Die Garantie erlischt auch, wenn der Mangel durch Umstände verursacht wurde oder die Folge von Umständen ist, die Frieslandcamperbouw nicht zu vertreten hat. Zu diesen Umständen gehören auch die Wetterbedingungen.

Prüfung und Ansprüche

Die Gegenpartei ist verpflichtet, die erbrachte Dienstleistung und die gelieferten Sachen zum Zeitpunkt der Lieferung zu prüfen, in jedem Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach der Lieferung.

Die Gegenpartei muss prüfen, ob die Qualität und Quantität der gelieferten Sachen und der erbrachten Dienstleistung dem entspricht, was vereinbart wurde, oder zumindest die Anforderungen erfüllt, die im normalen Geschäftsverkehr an sie gestellt werden.

Erkennbare Mängel und Fehler müssen Frieslandcamperbouw innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung des Produkts schriftlich mitgeteilt werden. Das mangelhafte Produkt muss zusammen mit dem Kaufbeleg zurückgeschickt werden, es sei denn, dies ist unmöglich oder unzumutbar aufwendig.

Nicht sichtbare Mängel und Fehlmengen müssen Frieslandcamperbouw innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Entdeckung gemeldet werden. Das mangelhafte Produkt muss zusammen mit dem Kaufbeleg zurückgeschickt werden, es sei denn, dies ist unmöglich oder unzumutbar aufwendig.

Für die Gegenpartei als Verbraucher gilt immer eine Frist
von zwei Monaten für die Entdeckung von sichtbaren und nicht sichtbaren Mängeln
im Sinne von Artikel 7:23 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches.

Das Recht auf (teilweise) Rückerstattung des Preises,
Reparatur oder Ersatz oder Entschädigung erlischt, wenn Mängel nicht innerhalb
der festgelegten Frist gemeldet werden, es sei denn, die Art des Produkts
und/oder der Dienstleistung oder die Umstände des Falls erfordern eine längere
Frist.

Andere Kosten als die für den Versand werden von
Frieslandcamperbouw nicht erstattet, es sei denn, es wurde schriftlich etwas
anderes vereinbart. Die Versandkosten werden in keinem Fall erstattet, wenn die
Gegenpartei Frieslandcamperbouw nicht schriftlich aufgefordert hat, sie ihr
zuzusenden.

Die Zahlungsverpflichtung wird nicht ausgesetzt, wenn die Gegenpartei Frieslandcamperbouw innerhalb der gesetzten Frist über die mangelhaften Waren informiert.

Im Falle einer rechtzeitigen Reklamation bleibt die Gegenpartei verpflichtet, die gekauften Waren anzunehmen und zu bezahlen, es sei denn, ihnen wird kein eigenständiger Wert beigemessen.

Haftung

Frieslandcamperbouw haftet ausschließlich für direkte Schäden, die durch bewusste Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Frieslandcamperbouw entstanden sind. Unter direktem Schaden versteht man ausschließlich

* materielle Schäden am Eigentum der Gegenpartei;

* angemessene Kosten, die der Gegenpartei zur Feststellung
der Haftung und des (Umfangs des direkten) Schadens entstanden sind;

* angemessene Kosten, die die Gegenpartei zur Vermeidung
oder Begrenzung des Schadens aufgewendet hat und vernünftigerweise hätte
aufwenden können, sofern die Gegenpartei nachweist, dass diese Kosten zu einer
Begrenzung des unmittelbaren Schadens geführt haben;

* angemessene Kosten, die der Gegenpartei entstanden sind, um eine außergerichtliche Einigung im Sinne von Artikel 6:96 Absatz 2 Buchstabe c des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu erzielen.

Frieslandcamperbouw haftet niemals für indirekte Schäden, zu denen in jedem Fall Folgeschäden, entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen und Schäden durch geschäftliche oder sonstige Stagnation gehören. Im Falle eines Verbraucherkaufs geht diese Einschränkung nicht über die in Artikel 7:24(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches erlaubte Einschränkung hinaus.

Die in diesem Artikel enthaltenen Haftungsbeschränkungen gelten nicht, wenn der Schaden auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Frieslandcamperbouw oder seiner leitenden Angestellten zurückzuführen ist.

Frieslandcamperbouw kann nicht für die Verstümmelung, die Zerstörung, den Diebstahl oder den Verlust von Daten oder Dokumenten haftbar gemacht werden. Wird Frieslandcamperbouw für einen Schaden haftbar gemacht, so beschränkt sich diese Haftung auf höchstens den in der Rechnung angegebenen Betrag oder den von der Versicherung von Frieslandcamperbouw gedeckten Betrag, zuzüglich der von Frieslandcamperbouw gemäß der Versicherung zu zahlenden Selbstbeteiligung.

Die Gegenpartei meldet Frieslandcamperbouw Schäden, für
die Frieslandcamperbouw haftbar gemacht werden kann, so schnell wie möglich,
in jedem Fall aber innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt des Schadens, bei
sonstigem Verlust des Anspruchs auf Schadensersatz.

Jeder Haftungsanspruch gegen Frieslandcamperbouw verjährt
innerhalb eines Jahres, nachdem die Gegenpartei von der schadenverursachenden
Tatsache Kenntnis erlangt hat oder vernünftigerweise hätte erlangen müssen.

Entschädigung

Die Gegenpartei stellt Frieslandcamperbouw von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages Schaden erleiden und der Gegenpartei zuzurechnen sind.

Wenn Frieslandcamperbouw von Dritten haftbar gemacht wird, ist die Gegenpartei verpflichtet, Frieslandcamperbouw sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich zu unterstützen. Alle Kosten und Verluste seitens Frieslandcamperbouw und Dritter gehen auf Rechnung und Risiko der Gegenpartei.

Verjährungsfrist

Abweichend von den gesetzlichen Verjährungsfristen gilt für alle Ansprüche und Einreden gegen Frieslandcamperbouw und die von Frieslandcamperbouw eingeschalteten Dritten eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Das Vorstehende gilt nicht für Ansprüche und Einreden, die darauf beruhen, dass die gelieferte Ware nicht den Bedingungen des Vertrages entspricht. In diesem Fall verjähren Ansprüche und Einreden nach Ablauf von zwei Jahren, nachdem die  Gegenpartei Frieslandcamperbouw über den Mangel an der gelieferten Sache informiert hat.

Geistiges Eigentum

Frieslandcamperbouw behält sich die Rechte und Befugnisse vor, die ihm gemäß dem Urheberrechtsgesetz und anderen geistigen Gesetzen und Vorschriften zustehen.

Frieslandcamperbouw behält sich das Recht vor, die im Rahmen seiner Tätigkeit erworbenen Kenntnisse für andere Zwecke zu nutzen, sofern dabei keine vertraulichen Informationen an Dritte weitergegeben werden.

Datenschutz und Cookies

Frieslandcamperbouw behandelt die von der Gegenpartei an Frieslandcamperbouw übermittelten Daten und Informationen mit der gebotenen Sorgfalt und Vertraulichkeit.

Frieslandcamperbouw wird nach dem AVG handeln, das am 25.
Mai 2018 in Kraft getreten ist. Frieslandcamperbouw führt ein Verzeichnis der
Verarbeitungstätigkeiten gemäß dem AVG.

Die andere Partei hat das Recht auf Einsichtnahme, das Recht auf Berichtigung und das Recht auf Löschung der weitergegebenen personenbezogenen Daten.

Beim Besuch der Website kann Frieslandcamperbouw mit Hilfe von Cookies Informationen von der Gegenpartei über die Nutzung der Website sammeln.

Die von Frieslandcamperbouw mit Hilfe von Cookies gesammelten Informationen können für funktionelle und analytische Zwecke verwendet werden.

Frieslandcamperbouw darf die personenbezogenen Daten der Gegenpartei ausschließlich im Rahmen der Erfüllung seiner Lieferverpflichtung oder der Beilegung einer Reklamation verwenden.

Frieslandcamperbouw ist es nicht gestattet, die
persönlichen Daten der Gegenpartei zu verleihen, zu vermieten, zu verkaufen
oder in irgendeiner anderen Weise weiterzugeben.

Frieslandcamperbouw darf die personenbezogenen Daten der
Gegenpartei nur und ausschließlich für notwendige, spezifische Zwecke
verwenden.

Frieslandcamperbouw wird die persönlichen Daten nicht langer als nötig aufbewqren.

Die Gegenpartei hat das Recht, bei der Datenschutzbehörde (De Autoriteit Persoongegevens in den Niederlanden) eine Beschwerde über ihre personenbezogenen Daten einzureichen. Die Behörde für personenbezogene Daten ist verpflichtet, diese Beschwerde zu bearbeiten.

Die Gegenpartei erklärt sich damit einverstanden, dass
Frieslandcamperbouw für statistische Untersuchungen oder Umfragen zur Kundenzufriedenheit an die Gegenpartei herantreten darf. Die Gegenpartei kann angeben, dass sie nicht für Nachforschungen kontaktiert werden möchte.

Newsletter

Die Gegenpartei kann sich für den Newsletter anmelden. Mit
dem Newsletter wird die Gegenpartei über die neuesten Nachrichten und
Entwicklungen informiert. Die Gegenpartei erhält den Newsletter per E-Mail.

Die Gegenpartei kann den Newsletter jederzeit schriftlich
oder über den Hyperlink abbestellen. Die Gegenpartei erhält dann keine
Nachrichten mehr.

Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)

Frieslandcamperbouw behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Die Änderungen gelten auch für bereits geschlossene Verträge.

Frieslandcamperbouw wird die Gegenpartei per E-Mail über die Änderungen informieren.

Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten 30 Tage, nachdem die Gegenpartei über die Änderungen informiert wurde, in Kraft.

Nur wenn die Gegenpartei den angekündigten Änderungen nicht
zustimmt, weil sie für die Gegenpartei nachteilig sind, hat die Gegenpartei das
Recht, den Vertrag aufzulösen.

Anwendbares Recht und Streitigkeiten

Auf alle Rechtsverhältnisse, an denen Frieslandcamperbouw
beteiligt ist, ist ausschließlich niederländisches Recht anwendbar. Dies gilt
auch, wenn eine Verpflichtung ganz oder teilweise im Ausland erfüllt wird oder
wenn die Gegenpartei ihren Sitz im Ausland hat.

Standort

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden bei der
Industrie- und Handelskammer in Leeuwarden unter der Nummer xxxxx hinterlegt.

Es gilt immer die zuletzt hinterlegte Fassung oder die fassung die zum Zeitpunkt dr Begründung des Rechtsverhältnisses mit Frieslandcamperbouw galt.